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Freitag, 20 März 2020 00:00

Dekra kritisiert: Informationen über SVHC sind Mangelware

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2020 02 Dekra

Viele Lieferanten in Europa können ihre Kunden nicht so über gefährliche Inhaltsstoffe in ihren Produkten informieren, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Das ist ein Ergebnis eines Überwachungsprojektes der EU-Marktaufsichtsbehörden, das in diesen Tagen veröffentlicht wurde. Die Schadstoff-Experten von Dekra raten Importeuren, Herstellern und Händlern dringend, sich frühzeitig mit den verwendeten Materialien in ihren Produkten auseinanderzusetzen.
Die europäischen Marktaufsichtsbehörden haben ihren Bericht bezüglich REACh Art. 33 veröffentlicht, in dem die Auskunftspflichten zu potenziell gefährlichen Stoffen (SVHC) geregelt sind. Im Rahmen des Überwachungsprojekts wurden in 15 Ländern insgesamt 405 Unternehmen überprüft. Dabei wurden 682 Erzeugnisse kontrolliert, darunter Bekleidung und Schuhe, Drähte, Kabel und elektronische Geräte, Bodenbeläge aus Kunststoff oder Textilien sowie weitere Gummi- und Kunststoffprodukte.
Rund 12 % der untersuchten Erzeugnisse waren mit mehr als 0,1 % der so genannten Kandidatenstoffe belastet. Allerdings waren fast 9 von 10 (88 %) dieser meldepflichtigen Lieferanten von belasteten Erzeugnissen nicht in der Lage, ihren Kunden die gemäß REACh Art. 33 vorgeschriebenen Informationen zur Verfügung zu stellen. Dekra rät betroffenen Unternehmen zu einem materialbezogenen Ansatz: Angaben zum Material sind in der Lieferkette in der Regel gut verfügbar. Je nach Material kann die Zahl der in Frage kommenden SVHC stark eingegrenzt werden. Dekra hat hierzu eine Datenbank entwickelt, die über 150 gängige Materialien enthält und für jedes Material eine nach Wahrscheinlichkeit des Auftretens gestufte Auskunft über SVHC gibt. Mit diesen Informationen kann das Unternehmen die Kommunikation mit Lieferanten und auch die Laboruntersuchungen von Stichproben fokussieren und effizienter gestalten.

www.dekra.de/de/svhc

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  • Ausgabe: 3
  • Jahr: 2020