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Mittwoch, 09 Februar 2022 15:35

EU-Beihilfen für Oberflächenveredlung

von Redaktion
Geschätzte Lesezeit: 1 - 2 Minuten

Die EU-Kommission hat den Wirtschaftszweig 25.61 „Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung“ in den Anhang der neuen EU-Beihilfeleitlinien einbezogen. Damit ist die Branche nun für Energiebeihilfen berechtigt.

Am 21. Dezember 2021 sind von der Europäischen Kommission die neuen Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen gebilligt worden. Diese werden ab dem Zeitpunkt ihrer förmlichen Annahme im Januar 2022 gelten. Damit wurde das bestehende System, das seit 2014 in Kraft ist, novelliert. Mit den Leitlinien setzt die Europäische Kommission daher einen aktualisierten Rahmen für staatliche Beihilfen in Form von Förderungszahlungen sowie auch Vergünstigungen, die bestimmten Sektoren seitens Mitgliedstaaten gewährt werden können. In Deutschland betrifft dies beispielsweise die Umlagereduzierung im EEG.

Bislang war der Wirtschaftszweig 25.61 „Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung“ in den Leitlinien nicht explizit als gefährdeter und damit förderberechtigter Sektor genannt. Dadurch waren Unternehmen aus der Branche bisher nicht automatisch in bestehende Erleichterungen bei der EEG-Umlage einbezogen, und nur vereinzelt konnte bei Erreichen bestimmter Kriterien durch die sogenannte Härtefallregelung von einer Umlagereduzierung profitiert werden.

Somit ist der Rahmen gesetzt, dass in den nächsten Jahren die gesamte Branche in Deutschland von Entlastungen bei der EEG-Umlage profitieren könnte. Der Zentralverband Oberflächentechnik e. V. (ZVO) wird 2022 auf eine rasche Umsetzung auf nationaler Ebene drängen und diese eng begleiten. Der Verband hatte sich mit verschiedenen Maßnahmen für die Einbeziehung der Branche in die EU-Beihilfeleitlinie eingesetzt.

Mit Blick auf die von der neuen Bundesregierung angekündigte Abschaffung der EEG-Umlage ab 2023 – ebenfalls eine vom ZVO seit vielen Jahren erhobene Forderung an die Politik – ist durch die Einbeziehung des Sektors in die EU-Beihilfeleitlinien zudem gesichert, dass auch bei möglichen anderen bzw. neuen Abgaben auf den Stromverbrauch, mit denen energie- und umweltpolitische Ziele finanziert werden, branchenspezifische Vergünstigungen bzw. Förderungen möglich sind.

Weitere Informationen

  • Ausgabe: 3
  • Jahr: 2022
  • Autoren: Redaktion

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