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Verbraucherinnen und Verbraucher in der Europäischen Union haben künftig ein Recht auf die Reparatur ihrer Produkte. Das sieht ein Gesetz vor, auf das sich das Europaparlament und der Ministerrat Anfang Februar geeinigt haben. Defekte Waren müssen demnach auch nach dem Ende der zweijährigen Mindestgewährleistungspflicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums – kostenpflichtig – repariert werden können.
Thilo Brodtmann, der Hauptgeschäftsführer des VDMA forderte anlässlich der Trilog-Verhandlungen zwischen den EU- Institutionen zum KI- Gesetz, dass dieses jetzt kommen müsse, um einen sicheren Rahmen für die Entwicklung und Anwendung für diese Technologien in Europa zu bewerkstelligen.
In Deutschland gibt es bislang noch kein Gesetz, das eine bundesweite Solarpflicht vorschreibt. Ein entsprechender Gesetzesentwurf zum Ausbau von Solaranlagen auf Gebäuden wurde letztes Jahr von den Grünen im Bundestag vorgelegt. Allerdings sind 2022 bereits einzelne Bundesländer wie Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen vorgeprescht und haben eine Installationspflicht für Dachflächen sowie Parkflächen eingeführt. Weitere Bundesländer bereiten ähnliche Verordnungen vor.