Arbeitsbereiche werden nach dem Grad der Explosionsgefahr in unterschiedliche Zonen eingeteilt, für die es jeweils speziell konstruierte Leuchten gibt (Normen DIN EN 50281, DIN EN 60079 und VDE 0165). Für die Klassifizierung werden die Häufigkeit und die Dauer der Explosionsgefahr bewertet. Niedrige Zahlen stehen dabei für Umgebungen mit hoher Explosionsgefahr. Die drei Zonen 0, 1 und 2 gelten für brennbare Gase, Dämpfe und Nebel. Für Umgebungen, in denen brennbare Staubwolken Explosionen verursachen können, gelten die Zonen 20, 21 und 22.
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