Schnell reagieren und Preisvorteile nutzen
Energieintensive Unternehmen mit einem deutschlandweiten Gesamtverbrauch von mehr als 50 GWh pro Jahr können diese Preisvorteile nutzen, wenn sie ihre Energie direkt im Großhandel einkaufen. „Sie sollten sich versorgerunabhängig am Großhandel für die kommenden Jahre eindecken, bevor die Preise wieder steigen“, rät Trares. Am Großhandel sind sie bis zu fünf Jahre im Voraus handlungsfähig. Dabei müssen sie sich aber nicht festlegen, welche Mengen sie zukünftig verbrauchen werden und können jederzeit nachsteuern – kaufen und verkaufen. „Gerade bei der aktuellen Krise ist die Großhandelsbeschaffung mit Abstand die beste Möglichkeit, um von Preisvorteilen zu profitieren, seine Flexibilität zu erhöhen und die Risiken zu minimieren“, ergänzt Trares.
Wer seine Energie dagegen klassisch in Form von Festpreis- oder Tranchenverträgen über einen Versorger bezieht, zahlt immer einen Endkundenpreis. Ob aufschlags- oder formelbasiert, ob OTC- oder börsenindiziert spielt dabei keine Rolle. Der Marktzugang ist durch einen einzigen Versorger kontrolliert, der die Preise letztlich bestimmt – und nicht gezwungen ist, die günstigsten am Markt verfügbaren Preise an den Kunden weiterzugeben. „Sobald Unternehmen die Energie nicht selbst beschaffen, ist das ein klassischer Einzelhandel mit einem lediglich indizierten Preis“, erläutert Trares.
Gegen Versorgerpleiten absichern
Ein weiterer Vorteil: Wer versorgerunabhängig direkt im Großhandel einkauft, sichert sich gegen Versorgerpleiten ab, denn die Energie gehört dem Unternehmen selbst und nicht dem Versorger, der das Bilanzkreismanagement übernimmt.
Bereits im vergangenen Jahr – lange vor Corona –meldeten zahlreiche Energieversorger Insolvenz an. „Der Trend wird sich vermutlich durch die aktuell erschwerte Lage verschärfen“, so Trares. Die ersten Energiekonzerne kündigten wegen der Coronapandemie bereits Kurzarbeit an. Problematisch für Betroffene: „Die Verträge laufen zunächst auch nach der Ankündigung einer Insolvenz weiter. Ein Sonderkündigungsrecht gibt es in der Regel nicht.“ Zudem ist die Versorgungssicherheit gefährdet, falls der Bilanzkreis des Versorgers geschlossen wird. Unternehmen haben keinen Anspruch auf Ersatzversorgung oberhalb der Niederspannungsebene bzw. des Niederdrucknetzes. Für ein energieintensives Unternehmen kann das den kompletten Verlust der Energielieferungen bedeuten.