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Donnerstag, 23 Juli 2020 12:00

Kampf gegen Müllberge von Einwegplastikprodukten

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Geschätzte Lesezeit: 1 - 2 Minuten

Mit einem Kabinettsbeschluss zum Verbot bestimmter Einwegplastikprodukte ab 2021 wurde auch in Deutschland die Vorgabe der EU-Kommission zum Verbot von einigen Kunststoffprodukten auf den Weg gebracht. Rolf Buschmann, Abfall-Experte beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):

„Ein Schritt in die richtige Richtung, aber längst nicht genug: Das Verbot für Einweg-Plastik reicht nicht, um das Problem wachsender Berge an Kunststoffeinwegprodukten in den Griff zu kriegen. Für die von an 2021 verbotenen Produkte gibt es längst Alternativen, die zwar plastikfrei sein können, jedoch oftmals auch Einwegprodukte sind. Einweg durch anderes Einweg zu ersetzen, schiebt die Probleme hoher Müllberge und der zunehmenden Nutzung von To-Go-Produkten nur auf die lange Bank.

Es fehlt nach wie vor an verbindlichen Vorgaben, mit denen stattdessen Mehrwegkonzepte gefördert und flächendeckend etabliert werden können. Sowohl der Handel als auch die Industrie müssen dazu verpflichtet werden, konkrete Lösungen anzubieten. Universelle Mehrwegsysteme in Form von Pfandboxen, -flaschen und -taschen, die vor Ort befüllt werden können, sollten sich zu einem bundesweiten Standard etablieren.

Insbesondere im Getränkebereich ist die Rückbesinnung auf Mehrwegkonzepte überfällig. Obwohl es in Deutschland ein funktionierendes Pfandsystem gibt, bringen große Hersteller bevorzugt Getränke in Einwegverpackung oder eigens designten Flaschen auf den Markt. In Zukunft sollten Hersteller an Kosten für Abfallsammlung und -entsorgung beteiligt wer-den, wie es auch die europäische Einwegplastikrichtlinie fordert. Die ‚erweiterte Herstellerverantwortung' sieht zudem vor, dass Hersteller auch für die Entfernung von Plastikabfällen aus der Umwelt bezahlen müssen. Dafür müssen endlich nationale Richtlinien her.

Gut ist, dass abbaubare Kunststoffe nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. Aber auch für das häufig angebotene ‚bioabbaubare Plastik' müssen verbindliche Regelungen getroffen werden. Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nicht über die vermeintliche Abbaubarkeit von Kunststoffen getäuscht werden. Bisher sind diese Materialien nur in manchen speziell dafür ausgerichteten Kompostwerken und dort auch nur zu einem gewissen Grad abbaubar. Die bestehenden Sammel- und Verwertungsstrukturen sind derzeit nicht für diese Produkte geeignet.“

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