Die Regel stellt Maßnahmen für alle Bereiche des Wirtschaftslebens vor, mit denen das Infektionsrisiko für Beschäftigte gesenkt und auf niedrigem Niveau gehalten werden kann.
Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel tritt zeitnah durch Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerialblatt in Kraft. Sie konkretisiert gemäß § 5 Infektionsschutzgesetz die Anforderungen an den Arbeitsschutz.