Das Landesarbeitsgericht hat dem Arbeitnehmer Recht gegeben, weil mit dem System biometrische Daten erfasst würden und eine solche Erfassung nach Art. 9 Abs. 2 Datenschutzgrundverordnung DSGVO nur im absoluten Ausnahmefall erlaubt sei.
Freitag, 02 Oktober 2020 10:32
Arbeitnehmer können Zeiterfassung per Fingerabdruck verweigern
von Hanns-Michael Oßwald
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Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat am 4.6.2020 entschieden, dass ein Arbeitnehmer eine Zeiterfassung per Fingerabdruck nicht dulden muss. Das Aktenzeichen lautet 10 Sa 2130/19. Der Fall: Der Arbeitgeber in einer radiologischen Praxis führte ein Zeiterfassungssystem mit einem Fingerabdruck-Scanner ein, einer der Arbeitnehmer lehnte die Benutzung von diesem Zeiterfassungssystem ab.
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- Ausgabe: 9
- Jahr: 2020
- Autoren: Hanns-Michael Oßwald
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