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Montag, 18 Mai 2020 09:15

Industrie 4.0: So lassen sich vernetzte Systeme im Vorfeld testen

von Redaktion
Geschätzte Lesezeit: 1 - 2 Minuten
Neue Richtlinie VDI/VDE 4004 Blatt 1: So lassen sich vernetzte Industrie 4.0-Systeme im Vorfeld testen Neue Richtlinie VDI/VDE 4004 Blatt 1: So lassen sich vernetzte Industrie 4.0-Systeme im Vorfeld testen

Eine Nachricht vom Verein Deutscher Ingenieure e. V.

Die neue Richtlinie VDI/VDE 4004 Blatt 1 vermittelt Grundlagen und die Methodik von Tests vernetzter Industrie-4.0-Systeme. I4.0-Systeme sind definiert als Systeme zur Produktion in Fertigungs- und Prozessindustrie, die eine hohe Vernetzung und das Zusammenwirken mehrerer I4.0-Komponenten beinhalten. Die Richtlinie stellt dazu ein Verfahren zur Grobplanung von Testprozessen vor und skizziert die Methode basierend auf den W-Fragen. Zudem enthält sie ein Formblatt zur Grobplanung sowie Beispiele für dessen Einsatz, sowohl aus der Betreiber- als auch aus der Bereitstellersicht.

In einer dynamischen, vernetzten Umgebung ist das Testen der korrekten Funktion eine Herausforderung. Wechselnde Umgebungsbedingungen durch Ad-hoc-Vernetzung, ständige Rekonfigurationen bedingt durch kleine Losgrößen und Software-Updates im Feld sind Indikatoren dafür, dass das Testen im laufenden Betrieb zunehmend an Bedeutung gewinnt. Um das Testen von solchen Systemen zu strukturieren und somit einen umfassenden Test gewährleisten zu können, stellt die VDI/VDE 4004 Blatt 1 Lösungen zur Bewältigung der Herausforderungen vor und verdeutlicht diese anhand von konkreten Anwendungsfällen. Dies bietet den Anwendern eine Orientierung beim Test zukünftiger Automatisierungssysteme.

Onlinebestellungen sind unter www.beuth.de oder www.vdi.de/4004 möglich. Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie durch Stellungnahmen besteht durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals oder durch schriftliche Mitteilung an die herausgebende Gesellschaft (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Die Einspruchsfrist endet am 31.07.2020.

Weitere Informationen

  • Ausgabe: 5
  • Jahr: 2020
  • Autoren: Redaktion

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