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Dienstag, 11 Mai 2021 09:00

TRGS 510 – Technischen Regeln für Gefahrstoffe

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Es bietet sich an, mit der Novelle der TRGS 510 das Thema  Lagerung & Management der Gefahrstoffe im eigenen Betrieb  nochmals umfassend zu prüfen und sich mit neuen technischen  Lagerlösungen rechtssicher aufzustellen Es bietet sich an, mit der Novelle der TRGS 510 das Thema Lagerung & Management der Gefahrstoffe im eigenen Betrieb nochmals umfassend zu prüfen und sich mit neuen technischen Lagerlösungen rechtssicher aufzustellen

Alle, die in ihrem betrieblichen Alltag mit Gefahrstoffen zu tun haben, müssen auf das Regelwerk der TRGS 510 zurückgreifen. Durch die Bekanntmachung im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBI) erlangte nun die Novelle der „Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 510“ im Februar 2021 deutschlandweit seine Gültigkeit. Die neuen technischen Regeln für „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ stehen von jetzt an auf der Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) unter www.baua.de.

In der neuen TRGS 510 sind die gefragten Informationen nicht mehr weit über das gesamte Dokument verteilt, sondern lassen sich dort finden, wo sie erwartet werden.

„Während es bei Gesetzen häufig so ist, dass sie sich mit einer Aktualisierung zugleich auch verschärfen oder komplizierter werden, sorgt die neue TRGS 510 für mehr Anwenderfreundlichkeit und eine bessere Verständlichkeit,“ erklärt Andreas Schneider, Produktmanager bei Cemo. Wollte ein Mitarbeiter bisher im Freien die Lagerung von entzündbaren Flüssigkeiten vornehmen und hat dafür in der „alten“ TRGS 510 nur im Kapitel „Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten“ des Hauptteils nachgeschaut, wäre er nicht ausreichend fündig geworden. Er hätte explizit wissen müssen, dass ganz am Ende des Dokuments in der Anlage 5 hinsichtlich der Lagerung im Freien noch Vorgaben für notwendige Sicherheitsabstände zu Gebäuden gemacht werden. In der neuen TRGS 510 werden diese Vorgaben zu entzündbaren Flüssigkeiten jetzt in einem Kapitel gebündelt, damit auch weniger fachkundige Mitarbeiter das Regelwerk fehlerfreier nutzen können.

Die Novelle der TRGS 510 macht es in jedem Fall erforderlich, sich mit den Neuerungen in diesem Regelwerk zu befassen und die betriebsinternen Schulungsunterlagen entsprechend zu aktualisieren. Auch sollte das Update für die Verantwortlichen zum Anlass genommen werden, das Thema Lagerung & Management der Gefahrstoffe im eigenen Betrieb nochmals umfassender zu prüfen und sich auch mit neuen technischen Lagerlösungen rechtssicher aufzustellen.

Weitere Informationen

  • Ausgabe: 4
  • Jahr: 2021
  • Autoren: Heinz Käsinger

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