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Mittwoch, 12 Mai 2021 11:00

Reagieren, bevor das Licht ausgehtv

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Geschätzte Lesezeit: 1 - 2 Minuten

Mit der EU-Verordnung „Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen“ ist das Verkaufsverbot von T8-Leuchtstofflampen und Halogenlampen (G9/G4 und GY6.35) ab September 2023 beschlossene Sache. Unternehmen, die noch Leuchtstoffröhren zur Grundbeleuchtung ihrer Hallen und Räume nutzen, sind ab diesem Moment gezwungen umzustellen.

Das heißt konkret, dass bestehende, voll funktionstätige Lichtanlagen demontiert und ersetzt werden müssen. Wer sofort handelt, kann sparen. Je nach Anlagengröße amortisieren sich die Investitionskosten bereits nach zwei bis vier Jahren. Wer zeitnah auf LED umstellt, hat die Kosten bis 2023 möglicherweise schon wieder getilgt. Wie groß die Einsparungen sind, zeigt sich anhand eines realen Projektbeispiels, das das Unternehmen euroLux für Airbus umsetzte. Der Beleuchtungs-Dienstleister optimierte eine Anlage mit einem ursprünglichen Energieverbrauch von 555 Megawattstunden pro Jahr um 66 %. Statt jährlicher Energiekosten von 83 160 Euro plus Wartungskosten von 10 Euro pro Jahr benötigt die neue Anlange fast keine Wartung mehr und die Energiekosten liegen bei 28 350 Euro. Dabei erreichte euroLux gleichzeitig eine Verbesserung der Beleuchtungsstärke von ursprünglich 500 auf 800 Lux.

Eine zeitnahe Umstellung lohnt sich vor allem auch deshalb, weil diese aktuell staatlich gefördert wird. Dabei besteht der Anspruch auf Förderung für eine Umrüstung auf LED für Unternehmen jeglicher Größe, für Vereine oder auch Kommunen.

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  • Ausgabe: 4
  • Jahr: 2021
  • Autoren: Dr. Claudia Bäßler

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