Diese Seite drucken
Freitag, 13 August 2021 14:00

Abfälle managen

von
Geschätzte Lesezeit: 1 - 2 Minuten

In Gewerbe und Industrie fallen neben den erwünschten Produkten auch Abfälle an. Produktionsreste, Verpackungen, Altbatterien, Altöl oder Elektro- und Elektronik-Altgeräte sowie Abbruch- und Bauabfälle müssen vorschriftsmäßig entsorgt werden. Zentrale Vorschrift ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz, das zuletzt im Dezember 2020 geändert wurde.

Es verschärft nochmals die Pflicht zur Abfallvermeidung. Unternehmen müssen Abfall nach Art und Menge erfassen, grundsätzlich getrennt sammeln und die Entsorgung organisieren. Besondere Regelungen gelten für gefährliche Abfälle.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist die zentrale Vorschrift im Abfallrecht. Gemäß Abfallhierarchie hat Abfallvermeidung höchste Priorität. Es schließen sich Vorbereitung zur Wiederverwendung (Prüfung, Reinigung oder Reparatur), Recycling, sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung an. Abfälle, die nicht verwertet werden können, müssen beseitigt werden. Dabei müssen Gesundheits- und Umweltschutz gewährleistet werden.

In der Praxis müssen Unternehmen Abfälle nach Arten erfassen, mit Abfallbezeichnung und Abfallschlüssel. Auch die anfallenden Mengen und Kosten sollten in einem derartigen Abfallkataster erfasst werden. Die Übersicht zeigt dann auch Einsparpotenziale für die Entsorgung auf.

Ist ein Managementsystem nach ISO 14001 oder EMAS eingerichtet, müssen umweltrelevante Daten erhoben und Ziele festgelegt werden. Für das Thema Abfall bedeutet das konkret, dass Arten und Mengen ermittelt und Ziele zur Vermeidung bzw. Reduzierung festgelegt werden müssen, dies gilt insbesondere für gefährliche Abfälle. Anschließend muss überwacht werden, ob die festgelegten Ziele erreicht werden.

www.qumsult.de

Weitere Informationen

  • Ausgabe: 7
  • Jahr: 2021
  • Autoren: Heinz Käsinger

Ähnliche Artikel