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Dienstag, 07 September 2021 11:00

Energierechtsänderungen aktivieren die Speicher für die Energiewende

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Geschätzte Lesezeit: 1 - 2 Minuten

Der Bundestag hat im Juni die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie verbundener Änderungen im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) beschlossen. Der BVES begrüßt die neuen Reglungen, da sie den aktiven Einsatz von Energiespeichern für das Energiesystem ermöglichen und doppelte Belastungen mit Steuern, Umlagen und Abgaben weitgehend beseitigen.

Sowohl Großspeicher, die nach Ausschreibungen für das Energiesystem im Einsatz sein werden, als auch die über 350 000 kleineren Speicher in Gebäuden können zukünftig mehrere Dienstleistungen gleichzeitig anbieten (Multi- Use) und marktlich aktiv sein ohne weiter durch doppelte Abgaben, Umlagen und Steuern behindert zu werden.

Konkret werden Speicher, bisher nur beschränkt auf die Eigenversorgung, mit der Novellierung des § 61l EEG von diesem Single-Use befreit und können nun auch zusätzlich an den Strommärkten betrieben werden. Mit dem Konstrukt der doppelten gewillkürten Vorrangregelung werden diese Speicher wie ein reiner Netzspeicher behandelt und mit zwei Zählern gemessen. Damit werden auch die unüberbrückbaren bürokratischen Hürden für das Messkonzept von Multi-Use Speichern deutlich abgesenkt.

Für Großspeicher wurde das ursprünglich geplante Vermarktungsverbot gestrichen, wenn sie aufgrund einer Ausschreibung oder Vereinbarung mit einem Netzbetreiber betrieben werden. Nun darf gemäß § 11a Abs. 2 EnWG dieser Speicher auch in den Multi-Use und an den Strommärkten teilnehmen, zumindest mit der Leistungsfähigkeit die die durch den Netzbetreiber gesetzten Anforderungen übertrifft. Wird die Anlage zeitweise oder dauerhaft nicht für die Erfüllung der Vereinbarung mit dem Netzbetreiber benötigt, dürfen diese zusätzliche Leistung und Arbeit an den Strommärkten veräußert werden. Grundsätzlich nimmt das EnWG damit den Impuls der EU auf, Speicher verstärkt zur Netz-Optimierung einzusetzen, legt jedoch gleichzeitig eine ausgewogene Entscheidungsreihenfolge fest.

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