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Samstag, 06 November 2021 13:00

Damit kein Funke überspringt

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Leuchten müssen in manchen Bereichen explosionsgeschützt sein Leuchten müssen in manchen Bereichen explosionsgeschützt sein

Immer wieder berichten die Schlagzeilen von Gasexplosionen mit verheerenden Folgen. Weniger bekannt ist: Auch Staub kann brennen. In zahlreichen Industrie- und Handwerksbetrieben müssen deswegen explosionsgeschützte Leuchten eingesetzt werden, so die Brancheninitiative licht.de. Dazu gehören chemische Großanlagen und Raffinerien, aber auch Getreidemühlen, Silos und Sägewerke – und unter bestimmten Voraussetzungen sogar Bäckereien oder Kfz-Werkstätten.

Arbeitsbereiche werden nach dem Grad der Explosionsgefahr in unterschiedliche Zonen eingeteilt, für die es jeweils speziell konstruierte Leuchten gibt (Normen DIN EN 50281, DIN EN 60079 und VDE 0165). Für die Klassifizierung werden die Häufigkeit und die Dauer der Explosionsgefahr bewertet. Niedrige Zahlen stehen dabei für Umgebungen mit hoher Explosionsgefahr. Die drei Zonen 0, 1 und 2 gelten für brennbare Gase, Dämpfe und Nebel. Für Umgebungen, in denen brennbare Staubwolken Explosionen verursachen können, gelten die Zonen 20, 21 und 22.

Foto: licht.de/Norka

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