Von der Novelle sind Stahl-Emaille-, Kunststoff-, Steril-, Glas- und spezielle Sonder-Flanschverbindungen betroffen. Lediglich Flanschverbindungen mit Schweißdichtungen werden bauartbedingt als technisch dicht eingestuft.
Neu ist, dass bei Festigkeits- und Dichtheitsnachweisen eine ganzheitliche Betrachtung erforderlich ist: Flansche, Dichtungen, Schrauben und ggf. Unterlegscheiben müssen als funktionierendes Gesamtsystem sicherstellen, dass Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen aus genehmigungsbedürftigen Anlagen vermieden werden.
Dieser Nachweis liegt nun nicht mehr vorrangig bei den Herstellern der einzelnen Dichtungselemente, sondern in der Regel beim Anlagenbetreiber.
Geschultes und zertifizierte Fachpersonal, wie es im Technischen Handel aus- und weitergebildet wird, hilft Anlagenbetreibern bei der Umsetzung der neuen TA Luft.