Biokraftstoffe an der Tankstelle oder im Nutzfahrzeugflotteneinsatz haben entsprechend ihres Beimischungsanteils und der CO2-Bepreisung einen preisdämpfenden Effekt, so der Verband. Denn die erneuerbaren Kraftstoffanteile in Benzin und Diesel seien gemäß dem seit Anfang 2021 geltenden nationalen Emissionshandel im Verkehr von der CO2-Bepreisung ausgenommen. Da der Fahrzeugbestand im Jahr 2030 voraussichtlich noch ca. 30 Mio. Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor umfassen wird, sollten Verbrennungsmotors unter Nutzung nachhaltig erzeugter und treibhausgasoptimierter Biokraftstoffe weiter entwickelt werden. Zudem sei die Entwicklung und Markteinführung weiterer alternativer Kraftstoffe und eine Anrechnung nachhaltiger Biokraftstoffe auf die Flottengrenzwerte erforderlich, so der BBE. Gefordert wird darüber hinaus u. a. den erneuerbaren Beimischungsanteil in Benzin und Diesel zu erhöhen.