Anders als der Vorgänger aus dem Jahr 2011 geht die aktuelle Fassung der Norm neben den Mindestanforderungen auch auf die Bedürfnisse der Anwender ein und erläutert die nicht-visuellen Lichtwirkungen.
Das Beleuchtungsniveau ist jedoch nur ein Kriterium der Lichtplanung. Betrachtet werden auch Leuchtdichteverteilung, Lichtrichtung, Farbwiedergabe, Lichtfarbe und Flimmern der Lichtquellen. Bei der Planung müssen auch die Verordnung für Arbeitsstätten (ArbStättV) und die Technische Regel für Arbeitsstätten „Beleuchtung“ (ASR A3.4) beachtet werden.
Im Wissensspeicher www.licht.de werden alle Kriterien guter Beleuchtung ausführlich erklärt und Arbeitshilfen für die Lichtplanung bereitgestellt.