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Montag, 07 November 2022 10:59

Reform: Technische Regeln für Arbeitsstätten - Teil 1: Der ASTA-Arbeitsplan und erste Umsetzung

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Geschätzte Lesezeit: 3 - 5 Minuten
Fenster und Oberlichter (ASR 1.6) sind nicht nur natürliche Licht- oder Lüftungsquellen, sie dienen im Notfall auch als Fluchtwege (ASR A2.3) (Foto: Adope Stock) Fenster und Oberlichter (ASR 1.6) sind nicht nur natürliche Licht- oder Lüftungsquellen, sie dienen im Notfall auch als Fluchtwege (ASR A2.3) (Foto: Adope Stock)

Bereits im Dezember 2021 legte der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) sein Arbeitsprogramm für 2022 vor. Im bisherigen Jahresverlauf 2022 gab es dann die ersten, umfassenden, Reformen.

Der Anspruch des ASTA war es damals, das Thema Arbeitsstätten grundlegend anzugehen. Folgerichtig sah die Dezember-2021-Guideline tatsächlich jeden Bereich als betroffen an. Nur drei Themenfelder sollten nach den ersten Nachbesserungen unberührt bleiben: Gefährdungsbeurteilung (Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) V.3), Lüftung (ASR A3.6) und Lärm (ASR 3.7).

Gitterroste oder Laufbühnen, wie sie in Galvaniken üblich sind, müssen Mitarbeiter vor Absturz sichern (A2.1)Gitterroste oder Laufbühnen, wie sie in Galvaniken üblich sind, müssen Mitarbeiter vor Absturz sichern (A2.1)

Arbeitsschutzrichtlinien gibt es schon länger, eine erste Reform stammt sogar schon aus dem Jahr 2007. Da wundert es Fachleute, dass einige Themenbereiche noch gar nicht angegangen wurden. Zum Beispiel befinden sich die Projekte Bildschirmarbeitsplatz (ASR A6) oder Arbeitsplätze im Freien (ASR A5.1) noch immer im Planungsstadium.

Der ASTA beschließt ein Arbeitsprogramm

Deshalb ist auch noch immer unklar, ob die gerade angesprochenen Bildschirmarbeitsplätze überhaupt bewertet werden. Denn sowohl die Wirtschaft als auch die Bundesregierung fordern, dass die seit der Coronakrise stetig zunehmenden Homeoffice-Arbeitsplätze aus dem Arbeitsstättenrecht herausgenommen werden sollen.

Ganz aufgehoben werden soll hingegen eine der ältesten ASRen, die A3.4-7 Sicherheitsbeleuchtung. Diese stammt aus dem Mai 2009 (damals noch A3.4-4). Wobei jedoch unklar ist, ob dieses Themenfeld nicht einem anderen Thema zugegliedert werden wird.

Bildschirmarbeitsplätze unterliegen noch keiner ASR. Die Politik will Homeofficeplätze aus dem Arbeitsstättenrecht ausnehmenBildschirmarbeitsplätze unterliegen noch keiner ASR. Die Politik will Homeofficeplätze aus dem Arbeitsstättenrecht ausnehmen

Gesellschaftlich immer wichtiger wird die Integration von Behinderten ins Berufsleben und damit einher geht beispielsweise die Barrierefreiheit von Fußböden (ASR V3a2 in Verbindung mit ASR A1.5/1.2. Auch bei den Sanitärräumen gibt es in dieser Hinsicht Handlungsbedarf (ASR V3a.2 bzw. ASR A4.1). Diese Themen sollten, so sah es der im Dezember 2021 gefasste Plan vor, im laufenden Jahr 2022 zusammen bearbeitet, um dann als Gesamtpaket umgesetzt zu werden. Tabelle 1 zeigt die Themen, die gerade bearbeitet werden bzw. die als nächstes anstehen.

Tab. 1: Übersicht des Arbeitsprogramms aus dem Beschluss des ASTA vom Dezember 2021 

ASRen (Kurzbegriffe)

Guideline 12/2021

Aktuelle Zielsetzung

Barrierefreiheit V3a.2

Aktualisierung und Ergänzung der Anforderungen an die Barrierefreiheit

ASR-Änderung

Raumabmessungen A1.2

 

ASR-Änderung

Kennzeichnung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes A1.3

 

ASR-Änderung

Fußböden A1.5/1,2

 

Komplette Neufassung inkl. Vortext und Titel

Fenster A1.6

 

ASR-Änderung

Türen und Tore A1.7

 

ASR-Änderung

Verkehrswege A1.8

 

ASR-Änderung

Absturzschutz A2.1

 

ASR-Änderung

Brandschutz A2.2

Änderung der Zeitintervalle zwischen den Brandschutzübungen für Brandschutzhelfer

ASR-Änderung

Fluchtwege A2.3

 

Neufassung d. ASR

Beleuchtung

 

ASR-Änderung

Sicherheitsbeleuchtung A3.4-7

 

Aufhebung

Raumtemperatur A3.5

Ventilatoren bei Sommerhitze, Verdunstungskühlung

ASR-Anpassung

Pausen- und Bereitschaftsräume

Regelungen zur Barrierefreiheit

ASR-Änderung

Erste-Hilfe-Räume A4.3

Anpassung der ASR zu Verbandskästen nach aktualisierter DIN 13157

ASR-Änderung

Unterkünfte A4.4

Änderung der Anforderungen an Unterkünfte für Beschäftige außerhalb des Betriebsgeländes

ASR-Änderung

Arbeitsplätze in halboffenen Arbeitsstätten oder im Freien A5.1 (neu)

Erarbeitung einer neuen ASR

ASR neu

Bildschirmarbeitsplätze A6 (neu)

Erarbeitung einer neuen ASR

ASR neu

Nun ist die Bekanntgabe eines Arbeitsprogramms eine Sache, die tatsächliche Umsetzung jedoch eine andere. Ohnehin haben Experten–und erst recht die Betroffenen, d. h. Die Anwender der Arbeitsstättenregelungen– schon lange kritisiert, dass der ASTA sich in manchen Punkten sehr viel, zu viel, Zeit ließe. Konkret hat man beispielsweise für das Thema Brandschutz (ASR A2.2) mehr als fünf Jahre gebraucht, um es in das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) zu heben. Oder denke man an das schon 2017 festgelegte Thema Bildschirmarbeitsplätze, das bis heute einer konkreten Regelung mangelt.

Der ASTA handelt

Aber Ende März dieses Jahres überraschte der ASTA dann doch, als im GMBl die Totalrevision von 18 Arbeitsstättenrichtlinien veröffentlicht wurde (GMBl 9-11(2022)198 ff). Dem Arbeitsplan aus dem Dezember folgte also sehr schnell eine erste Umsetzung.

Wie angekündigt ist jetzt beispielsweise die ASR3.4-7, Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme, vollständig gestrichen. Diese ASR war eine der ersten, die im Jahr 2009, also vor jetzt 13 Jahren reformiert wurde. Auch die ASR Barrierefreiheit wurde gestrichen. Allerdings sind die darin enthaltenen Richtlinien nicht weggefallen, sie wurden in Teilen nur anderen Bereichen zugeordnet. Beispielsweise in die Teile Fußböden, Sanitärräume oder Kantinen.

„Änderungen ohne Zeithorizont“

Allerdings hat der ASTA schon angekündigt, dass es gerade in den zuletzt genannten Teilbereichen weitere „Änderungen ohne Zeithorizont“ geben wird.

Die Integration von Behinderten wird immer wichtiger. Das bedeutet, dass z. B. Zugänge, Sanitär- und Sozialräume barrierefrei sein müssenDie Integration von Behinderten wird immer wichtiger. Das bedeutet, dass z. B. Zugänge, Sanitär- und Sozialräume barrierefrei sein müssen

Wie bereits vorhergehend erwähnt, blieben die Sachbereiche Gefährdungsbeurteilung (V.3), Lüftung (A3.6) und Lärm (A3.7) unangetastet. An 16 verbleibenden Richtlinien wird noch gearbeitet. Tabelle 2 zeigt die in Arbeit befindlichen Veränderungen in den 16 Richtlinien.

Tab. 2: Kommende Veränderungen in insgesamt 16 Themenfeldern 

ASR (Kurzbegriffe)

Vorgesehene Änderungen

Umfang der Fassung

Raumabmessungen A1.2

3. Änderung

Flucht und Rettungsplan wird gestrichen

Sicherheitsbeleuchtung A1.3

Novelle

Komplett neu

Fußböden A1.5

Novelle

Komplett neu

Fenster und Oberlichter A1.6

5. Änderung

Flucht und Rettungsplan wird gestrichen

Türen und Tore A1.7

5. Änderung

Flucht und Rettungsplan wird gestrichen

Verkehrswege A1.8

Novelle

Komplett neu

Schutz vor Absturz A2.1

5. Änderung

Änderung der Formulierung zu Stürzen am Arbeitsplatz und auf Verkehrswegen

Brandschutzmaßnahmen A2.2

2. Änderung

Flucht und Rettungsplan wird gestrichen

Fluchtwege und Notausgänge A2.3

Novelle

Bestimmungen aus anderen ASRen werden hier aufgenommen

BeleuchtungA3.4

3. Änderung

Bestimmungen aus anderen ASRen werden hier aufgenommen

Raumtemperatur A3.5

6. Änderung

Obergrenze bei 26 °C festschreiben, Änderungen bei Durchschnittstemperaturen

Sanitärräume A4.1

2. Änderungen

Nur formelle Anpassungen

Pausenräume A4.2

5. Änderung

Bestimmungen zu Flucht- und Rettungswegen werden integriert

Erste-Hilfe-Räume A4.3

6. Änderung

s. Pausenräume

Unterkünfte A4.4

3. Änderung

s. Sanitärräume

Straßenbaustellen A5.2

1. Änderung

Formale Anpassungen und Streichungen

Als Zwischenbilanz bleibt festzuhalten, dass die Reform der Arbeitsstättenrichtlinien längst nicht abgeschlossen ist. Vielmehr handelt es sich um einen permanenten Prozess, der noch viele Änderungen in der Zukunft bringen wird.

wird fortgesetzt

Weitere Informationen

  • Ausgabe: 10
  • Jahr: 2022
  • Autoren: Heinz Käsinger

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