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Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) umfassen trotz vieler Streichungen durch die Novelle vom März dieses Jahres noch mehr als 250 unterschiedliche Begriffsbestimmungen. Viele davon sind neu.
Bereits im Dezember 2021 legte der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) sein Arbeitsprogramm für 2022 vor. Im bisherigen Jahresverlauf 2022 gab es dann die ersten, umfassenden, Reformen.
Der Anspruch des ASTA war es damals, das Thema Arbeitsstätten grundlegend anzugehen. Folgerichtig sah die Dezember-2021-Guideline tatsächlich jeden Bereich als betroffen an. Nur drei Themenfelder sollten nach den ersten Nachbesserungen unberührt bleiben: Gefährdungsbeurteilung (Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) V.3), Lüftung (ASR A3.6) und Lärm (ASR 3.7).