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Das Kabinett hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der u. a. Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorsieht, um einige Herausforderungen zu adressieren, die aufgrund der Corona-Pandemie entstanden sind. Die Bioenergieverbände begrüßen, dass mit dieser „EEG-Corona-Anpassung“ zunächst wichtige Fristverlängerungen gewährt werden. Sie beanstanden allerdings gleichzeitig, dass entscheidende Schritte fehlen, die sichere Rahmenbedingungen für die Flexibilisierung von Biogasanlagen schaffen. Auch ersetze eine Kurzfristnovelle nicht die umfassende EEG-Reform.