Anzeige der Artikel nach Schlagwörtern: biometrisch
Freitag, 02 Oktober 2020 10:32
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat am 4.6.2020 entschieden, dass ein Arbeitnehmer eine Zeiterfassung per Fingerabdruck nicht dulden muss. Das Aktenzeichen lautet 10 Sa 2130/19. Der Fall: Der Arbeitgeber in einer radiologischen Praxis führte ein Zeiterfassungssystem mit einem Fingerabdruck-Scanner ein, einer der Arbeitnehmer lehnte die Benutzung von diesem Zeiterfassungssystem ab.
Rubrik:
Free content
Schlagwörter