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Donnerstag, 29 Oktober 2020 13:48
Vom 5. Januar 2021 an müssen Lieferanten von Erzeugnissen und komplexen Produkten die enthaltenen besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) in die EU SCIP-Datenbank eingetragen haben. Dies sieht die novellierte EU-Abfallrahmenrichtlinie vor, die derzeit in das deutsche Kreislaufwirtschaftsgesetz umgesetzt wird. Da SVHC wie zum Beispiel Blei in vielen Bauteilen aus Stahl oder Aluminium enthalten sind, betrifft dies eine sehr große Zahl von Produkten und Unternehmen, warnen die Experten von Dekra.
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