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Die Entwicklungen der letzten drei Jahre haben gezeigt, dass unser globalisiertes System eng verzahnter Lieferbeziehungen erhebliche Störanfälligkeiten mit sich bringt. Diese Erfahrungen zeigen, dass Kosteneffizienz von Lieferketten kein alleiniges Kriterium mehr für unternehmerisches Handeln oder wirtschaftspolitische Strategien sein kann. Auch bei der gesetzlichen Regelung von Lieferketten stehen einige Veränderungen an: Mit dem 1. Januar 2023 trat das deutsche 'Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten' (kurz: Lieferkettengesetz) in Kraft. Auch auf EU-Ebene wird ein solches Gesetz verhandelt. Die strategische Neuausrichtung sollte Nachhaltigkeit als zentralen Baustein von Resilienz betrachten.
Deutschland hat ein Lieferkettengesetz. Nach Uneinigkeiten zwischen den Fraktionen und starkem Gegenwind von Industrieverbänden wie BDI und BDA geriet das Lieferkettengesetz seit Sommer 2020 immer wieder zwischen die Konfliktlinien und wurde zuletzt Mitte Mai kurzfristig von der Tagesordnung des Bundestages genommen. Heute verabschiedete der Bundestag nun das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten”. Damit tritt es 2023 in Kraft.