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Mittwoch, 15 Februar 2023 08:49

REACH 2023: Melaninharzbeschichtung fällt unter SVHC

von Redaktion
Geschätzte Lesezeit: 1 - 2 Minuten
REACH 2023: Melaninharzbeschichtung fällt unter SVHC Bild von estefania17 auf Pixabay

Die europäische Chemikalienagentur ECHA hat Anfang 2023 die Ergänzung der so genannten Kandidatenliste um neun Stoffe bekannt gegeben. Der bekannteste Stoff darunter ist Melamin, der in Form von Harzen unter anderem häufig für Campinggeschirr eingesetzt wird. Er wurde jetzt als besonders besorgniserregende Substanz (SVHC) eingestuft, so die DEKRA Chemikalienexperten. Melaninharz wird auch zur Oberflächenbeschichtung eingesetzt, allerdings in Verfahren jenseits der Galvanik. Das Harz wird in den sogenannten HPL- und CPL-Verfahren verpresst.

Für solche Produkte gelten jetzt auch die Informationspflichten nach REACH Art. 33 und die Meldepflicht für die SCIP-Datenbank gemäß § 16 f) Chemikaliengesetz, so die DEKRA Sachverständigen. Melamin wurde in der 18. ATP (Adaption to Technical Progress) der CLP-Verordnung als zielorgantoxisch STOT RE 2 (Harntrakt) und krebserzeugend Carc. 2 eingestuft. Die Aufnahme in die Kandidatenliste wird damit begründet, dass es sowohl für die menschliche Gesundheit als auch für die Umwelt besonders besorgniserregend ist. Melamin hat sich unter anderem als Porzellanersatz für z. B. Campinggeschirr etabliert. Auch in weiteren Produkten kann Melamin enthalten sein, beispielsweise in Bauprodukten, Textilien, Kosmetik, Reinigungsmitteln, Elektrogeräten, Spielzeug. Mit der Aufnahme auf die Kandidatenliste müssen Unternehmen ihre gewerblichen Kunden über das Vorhandensein von Melamin im Produkt informieren, sobald ein Schwellenwert von 0,1 % überschritten wird.

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  • Ausgabe: 3
  • Jahr: 2023
  • Autoren: Redaktion

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