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Donnerstag, 05 August 2021 11:59
Seit 2018 müssen nach dem neuen Strahlenschutzgesetz die Anwender von Ultrakurzpuls-Lasermaschinen (UKPL) ihre Maschinen von den Landesbehörden genehmigen lassen. Ultrakurzpuls-Laser können bei der Materialbearbeitung eine weiche Röntgenstrahlung erzeugen, die so stark ist, dass bei einer offenen Maschinenumhausung nach wenigen Minuten der Grenzwert der gesamten Jahresdosis überschritten wird.
Rubrik:
Analytik und Test
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