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Bei der Bearbeitung von Metallen mit dem Ultrakurzpulslaser entsteht eine nicht vermeidbare Röntgenstrahlung. Beispiele sind Strukturierung von Druckschablonen, Abtragen von Metallschichten auf Leiterplatten und Bohren oder Ritzen von Dünn- und Dickschichtsubstraten. Das Strahlenschutzgesetz ist hier zu beachten.
Seit 2018 müssen nach dem neuen Strahlenschutzgesetz die Anwender von Ultrakurzpuls-Lasermaschinen (UKPL) ihre Maschinen von den Landesbehörden genehmigen lassen. Ultrakurzpuls-Laser können bei der Materialbearbeitung eine weiche Röntgenstrahlung erzeugen, die so stark ist, dass bei einer offenen Maschinenumhausung nach wenigen Minuten der Grenzwert der gesamten Jahresdosis überschritten wird.