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Das Explosionsschutzdokument

Artikelnummer: GALVANO-30601
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Das Explosionsschutzdokument
Gemäß Gefahrstoffverordnung müssen Betriebe, in denen Sicherheitsrisiken durch gefährliche explosionsfähige Gemische entstehen können, Explosionsschutzdokumente anfertigen. Betroffen von dieser gesetzlichen Verpflichtung ist nahezu jede Galvanik. Natürlich geht es in diesem Fall darum, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu garantieren und die Umwelt vor Schäden zu bewahren. Das Explosionsschutzdokument stellt eine Gefährdungsbeurteilung dar, die entweder der Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte, fachkundige Person durchführt und dokumentiert. So will es der § 5 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG).
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