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Der Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz: Rückblick, Bestandsaufnahme und Ausblick

Artikelnummer: GALVANO-3490
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Der Betriebsbeauftragte für Gewässerschu
Nach dem Scheitern eines Umweltgesetzbuchs (UGB) [2] – und damit zugleich auch einer für alle Umweltmedien vorgesehenen gemeinsamen Umweltbeauftragten- Verordnung – wurde im Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts [3] das Wasserhaushaltsgesetz so umfassend novelliert, dass das alte WHG vollständig aufgehoben (Art. 24 Abs. 2 Satz 2) und durch ein neues WHG („WHG 2010“) ersetzt worden ist (Art. 1) [4]. In dessen §§ 64–66 WHG [5] wird auch das Recht der Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz neu gefasst und ausdrücklich mit den Vorschriften des BImSchG [6] (§§ 55–58 BImSchG) verzahnt. Dadurch wird eine bereits von der UGB-Diskussion verfolgte Harmonisierung der rechtlichen Vorgaben für Umweltbeauftragte fortgeführt. Im Übrigen steht diese Neufassung in der Tradition der §§ 21a ff. WHG alt, weist aber einige Neuerungen für landesrechtliche Konkretisierungen auf.
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