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REACH – Pflichten zur Information bei Verwendung von SVHC-Stoffen

Artikelnummer: PLUS-2313
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REACH – Pflichten zur Information bei Ve
Am 23. April 2013 fand unter dem Thema ‚REACH-Pflichten, vor dem Hintergrund weiterer regulatorischer Aktivitäten und Hilfen zu ihrer Unterstützung‘ in organisatorischer Zusammenarbeit der Ökopol GmbH und des Öko-Institut e.V. mit dem Veranstalter Umweltbundesamt, eine Vortragsveranstaltung im Rahmen der Reihe ‚REACH-in der Praxis‘ in Berlin statt. Nach wie vor stellt das Problem der Informationspflicht nach Artikel 7 und Artikel 33 der REACH-Verordnung für die Unternehmen, im verstärkten Maße aber für die KMU’s, eine große Herausforderung dar. Hinzu kommt, dass über den Grenzwert von 0,1 Massenprozent Uneinigkeit zwischen den EU-Mitgliedsstaaten und damit Unsicherheit besteht. Im Folgenden ein Überblick über die Veranstaltung.
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