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Reform: Technische Regeln für Arbeitsstätten – Teil 2: Neue Begriffsbestimmungen

Artikelnummer: GALVANO-30890
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Reform: Technische Regeln für Arbeitsstä
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) umfassen trotz vieler Streichungen durch die Novelle vom März dieses Jahres noch mehr als 250 unterschiedliche Begriffsbestimmungen. Viele davon sind neu. Im März 2022 wurden insgesamt 16 Arbeitsschutzrichtlinien überarbeitet. Manche davon mehr, manche weniger. In summa muss sich ein Unternehmen jetzt mit 51 Begriffsänderungen im ASR beschäftigen, sich einarbeiten. Darunter sind 17 völlig neue Richtlinien dazu gekommen, wobei im Gegenzug nur elf gestrichen wurden. Am wenigsten gemacht, das heißt überarbeitet, wurde auf dem Gebiet der Begriffsbestimmungen, dort wurde nur ein Bruchteil verändert. Nahezu unverändert blieben die ASR:
• A1.3, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung• A1.5, Fußböden• A1.8, Verkehrswege• A2.1, Absturz, Herabfallende Gegenstände, Gefahrenbereiche• A2.3, Fluchtwege und Notausgänge• A3.5, Raumtemperatur.
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