Gefördert wird das Beschaffen und Einrichten von Ladestationen für Elektrofahrzeuge an nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen zum Aufladen gewerblich oder kommunal genutzter Elektrofahrzeuge (Flottenfahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge) sowie zum Aufladen von Elektrofahrzeugen von Beschäftigen. Antragsberechtigt sind private und kommunale Unternehmen, Einzelunternehmer, Freiberufler, Kammern und Verbände, gemeinnützige Unternehmen und Kirchen. Der Zuschuss beträgt 70 % der förderfähigen Gesamtkosten (Anschaffung, Anschluss und Montage), ist aber auf maximal 900 Euro pro Ladepunkt begrenzt. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der für den Ladevorgang genutzte Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammt. Dieser kann über einen entsprechenden Stromliefervertrag und/oder aus Eigenerzeugung vor Ort zum Beispiel aus eine Photovoltaik-Anlage bezogen werden.