Dies ist zum Beispiel für Internetshops besonders relevant. Lediglich die gewerbliche Verwendung ist noch zulässig. DEKRA empfiehlt Importeuren und Händlern von chemischen Verbraucherprodukten die Rezepturen ihrer Produkte zu prüfen.
Durch die EU-Verordnung Nr. 2021/2204 wurden die Anlagen 2, 4 und 6 zur Anhang XVII der REACH-Verordnung um 29 Stoffe ergänzt. Darunter befinden sich auch sehr verbreitete Stoffe wie
- 1,4-Dioxan (inertes Lösungsmittel),
- Butanonoxim (Antihautmittel für Farben und Lacke),
- Dioctylzinndilaurat (Additiv bei der Gummireifenherstellung sowie als Katalysator bei der Kunststoffherstellung),
- Zink-Pyrithion (in Shampoos gegen Schuppenflechte),
- Lilial (Duftstoff der charakteristisch nach Maiglöckchen riecht).
Die Abgabe an die breite Öffentlichkeit von solchen CMR-Stoffen oder Gemischen, in denen die Konzentration des Stoffs über einem bestimmten Grenzwert liegen, stellt einen Straftatbestand dar. Die Beschränkungen traten für die meisten Stoffe zum 1. März 2022 in Kraft, für die restlichen am 17. Dezember 2022.