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Donnerstag, 14 Januar 2021 10:59

Neue Verpackungsvorschrift führt zu Produktverbesserung

von Volker Tisken
Geschätzte Lesezeit: 1 Minute
Kleinerer Eimer, gleicher Inhalt – die Änderung der Verpackungsvorschrift hat viele Vorteile Kleinerer Eimer, gleicher Inhalt – die Änderung der Verpackungsvorschrift hat viele Vorteile

Allgemein ist es bei 2-Komponenten-Systemen üblich, im Gebinde der A-Komponente ausreichend Platz für den Härter vorzuhalten. Bei der Verwendung von Misch- und Dosieranlagen wird dieses Volumen jedoch nicht benötigt.

Ein Kunde von Peters regte deshalb an, die entprechende Abfüllvorschrift für die 2-K-Vergussmasse zu überdenken. Herausgekommen ist eine Lösung, die nicht nur zu kleineren Gebinden für das gleiche Produktvolumen und daraus resultierende Vorteile bei Logistik und Handling geführt hat, sondern letztendlich eine Verbesserung des Produkts bewirkte.

Durch die Umstellung wurden bei Peters Arbeitsabläufe optimiert, Verpackungsmaterial wird eingespart und das Transportvolumen verringert. Es ergibt sich ein besseres Handling und bezüglich Lagerung und Entsorgung des neuen Gebindes ergeben sich ebenfalls Vorteile. Last-but-not-least: Dank des nun verwendeten Gebindes ist die Lagerstabilität der A-Komponente verbessert. „Dieser Vorgang zeigt, dass es sich immer lohnen kann, Betriebsabläufe auf Aktualität und geänderte Rahmenbedingungen zu prüfen“, sagt Michael Kollasa, der bei Peters den Verkaufsaußendienst leitet.

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  • Jahr: 2021
  • Autoren: Volker Tisken

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