Besonders in kleinen und mittelständischen Unternehmen besteht großes Potenzial, den eigenen Betrieb energieeffizienter zu gestalten. Da die Schadstoffbelastung deutlich geringer ausfällt als bei herkömmlichen Brennstoffen, trägt vor allem ein Wechsel auf erneuerbare Energien aktiv hierzu bei.
Schon seit Anfang des Jahres erhalten Kommunen und Unternehmen eine Förderung für die Nutzung von erneuerbaren Energien. Laut dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle kommt dabei ein Fördersatz von bis zu 45 Prozent zur Anwendung. Zur Bemessungsgrundlage gehört die Heizungsanlage- und Gebäudeart – es gilt hier zwischen bestehenden Gebäuden und Neubauten zu unterscheiden. „Kosten, die im Umfeld der Installation einer solchen Anlage anfallen, lassen sich bereits bei der Ermittlung der Förderung einbeziehen“, erklärt Tobias Thiel, Geschäftsführer der enermarket GmbH und Experte für Energiewirtschaft.