Abwärme aus thermischer Abfallbehandlung als „erneuerbare Energie“ zu deklarieren steht den Klimaschutzzielen und der Kreislaufwirtschaft entgegen und verstößt gegen geltendes Bundesgesetz, machte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) Eric Rehbock in einer Stellungnahme zum geplanten Hamburgischen Klimaschutzgesetz deutlich.
Die Aufnahme von Abwärme aus Müllverbrennungsanlagen in den Erneuerbare-Energien-Katalog würde dazu führen, dass Müllverbrennungsanlagen die höheren Kosten durch die CO2-Bepreisung teilweise sogar wieder überkompensieren, in dem sie in den Genuss umfangreicher staatlicher Förderprogramme für erneuerbare Energien kommen. Damit würde die Müllverbrennung im Ergebnis nicht teurer, sondern günstiger, mit verheerenden Folgen für die Kreislaufwirtschaft.