Zuschussprogramme zur Förderung neuer Ladestationen

Zuschussprogramme zur Förderung neuer Ladestationen

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und die KfW haben zum 23.11.21 Zuschussprogramme zum Errichten neuer Ladestationen für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von Unternehmen und Kommunen eingerichtet.

Gefördert wird das Beschaffen und Einrichten von Ladestationen für Elektrofahrzeuge an nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen zum Aufladen gewerblich oder kommunal genutzter Elektrofahrzeuge (Flottenfahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge) sowie zum Aufladen von Elektrofahrzeugen von Beschäftigen. Antragsberechtigt sind private und kommunale Unternehmen, Einzelunternehmer, Freiberufler, Kammern und Verbände, gemeinnützige Unternehmen und Kirchen. Der Zuschuss beträgt 70 % der förderfähigen Gesamtkosten (Anschaffung, Anschluss und Montage), ist aber auf maximal 900 Euro pro Ladepunkt begrenzt. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der für den Ladevorgang genutzte Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammt. Dieser kann über einen entsprechenden Stromliefervertrag und/oder aus Eigenerzeugung vor Ort zum Beispiel aus eine Photovoltaik-Anlage bezogen werden.

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