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Montag, 18 März 2024 16:04
Verbraucherinnen und Verbraucher in der Europäischen Union haben künftig ein Recht auf die Reparatur ihrer Produkte. Das sieht ein Gesetz vor, auf das sich das Europaparlament und der Ministerrat Anfang Februar geeinigt haben. Defekte Waren müssen demnach auch nach dem Ende der zweijährigen Mindestgewährleistungspflicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums – kostenpflichtig – repariert werden können.
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