Seit 1. Mai 2023 ist die überarbeitete Richtlinie des Förderprogramms „Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz“ (EEW) in Kraft. Zu den wesentlichen Änderungen, die sich hieraus ergeben, gehört insbesondere die Förderung von Anlagen zur Erschließung und Nutzbarmachung von Tiefer Geothermie. Erstmalig können über die EEW auch Anlagen zur Erschließung/Nutzbarmachung von Tiefer Geothermie gefördert werden.
Die Förderung erfolgt ausschließlich über das sogenannte Modul 2, das ähnlich wie andere Module Informationen zum Fördergegenstand, zur Höhe der Förderung und zu den Anforderungen für eine Förderung enthält.
Die Erstellung von Machbarkeitsstudien ist ebenfalls förderfähig und zwar unabhängig davon, ob anschließend auch eine Geothermie-Anlage errichtet wird oder nicht.