Am 5. November 2024 fand um 13 Uhr die satzungsgemäße Mitgliederversammlung des ZVO statt – erneut als Videokonferenz mit rund 40 Teilnehmern. Abstimmungen wurden mithilfe des Online-Tools Votebox durchgeführt.
Der Vorstandsvorsitzende Jörg Püttbach begrüßte die zugeschalteten Mitglieder und leitete die Versammlung. Nach der Genehmigung der Tagesordnung und des Protokolls der Mitgliederversammlung 2023 präsentierte er in seinem Tätigkeitsbericht einen Rückblick auf das Geschäftsjahr 2023 sowie relevante Aktivitäten aus 2024.
Ein Schwerpunkt seines Berichts lag auf den politischen Initiativen des ZVO, darunter Themen wie IED/BREF, die Umwandlung des REACH-Autorisierungsverfahrens in ein Beschränkungsverfahren, die REACH-Revision, Energiefragen und Maßnahmen zum Bürokratieabbau. Ziel des ZVO ist es, in branchenübergreifenden Themen verstärkt mit anderen Verbänden zusammenzuarbeiten, dabei jedoch die spezifischen Interessen des Mittelstands eigenständig zu vertreten. „Die Beratung der Politik darf nicht allein Konzernen und deren Verbänden überlassen werden“, betonte Püttbach.
Um die politische Arbeit weiter zu stärken, plant der ZVO die Schaffung der neuen Position eines fest angestellten „Leiters Politik“. Diese Person soll die Interessen der mittelständischen Oberflächen- und Galvanotechnik in Berlin und Brüssel noch deutlicher vertreten, das bestehende Netzwerk ausbauen und Vorstand sowie Ressorts entlasten. Darüber hinaus wird der „Leiter Politik“ regionale politische Aktivitäten der Mitgliedsunternehmen unterstützen und koordinieren. Der ZVO wird hierzu gezielt auf Mitgliedsunternehmen zugehen, um Initiativen voranzutreiben.
Im Bericht der Rechnungsprüfung für 2023 bestätigten Dieter Aichert und Uwe Brinkmann dem Vorstand und der Geschäftsführung eine sorgfältige Haushaltsführung. Der Jahresabschluss 2023 wurde einstimmig genehmigt, ebenso die Entlastung von Vorstand und Geschäftsführung.
Ein weiterer Punkt der Versammlung war der Antrag des Vorstands auf eine Erhöhung der seit 2016 stabilen Mitgliedsbeiträge um 10 Prozent, wirksam ab dem 1. Januar 2026. Der Antrag wurde ausführlich begründet, unter anderem mit gestiegenen Kosten und der geplanten weiteren Professionalisierung des Hauptamts. Mit einer Zustimmungsquote von 90 Prozent erreichte der Antrag die erforderliche Dreiviertelmehrheit.