Der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) wurde ein Dossier zur harmonisierten Gefahreneinstufung von Trifluoressigsäure (TFA) von der deutschen Bundesstelle für Chemikalien (BfC) in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt (UBA) und dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vorgelegt.
TFA gehört zur Gruppe der per- und polyfluorierte Chemikalien (PFAS) und wird aufgrund seiner Eigenschaften als fortpflanzungsgefährdend sowie als sehr persistent und sehr mobil eingestuft. Konkret schlägt Deutschland die Einstufung als ‚Reproduktionstoxisch, Kategorie 1B‘ mit dem Gefahrenhinweis H360Df („Kann das Kind im Mutterleib schädigen, vermutlich fruchtbarkeitsbeeinträchtigend“) sowie als vPvM-Stoff mit dem Hinweis EUH451 („Kann sehr lang anhaltende und diffuse Verschmutzung von Wasserressourcen verursachen“) vor.
Stoffe mit vPvM-Eigenschaften werden in der Umwelt schwer abgebaut und binden kaum an Sedimente oder Aktivkohlefilter. Die Trinkwasseraufbereitung kann solche Stoffe nur mit hohem technischem Aufwand entfernen. TFA wird seit Jahren zunehmend in deutschen Gewässern nachgewiesen und entsteht unter anderem als Abbauprodukt von Pflanzenschutzmitteln sowie fluorierten Kältemitteln wie R1234yf. Trotz der Einstufung bestehe laut Bundesinstitut für Risikobewertung derzeit kein akutes Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung, da die Umweltkonzentrationen deutlich unter den in Tierversuchen schädlichen Werten liegen. Die neue Gefahrenbewertung diene jedoch als Grundlage für weitere Maßnahmen, um Umweltbelastungen langfristig zu verringern – etwa durch strengere Zulassungen für TFA-bildende Substanzen.
Das veröffentlichte Dossier kann innerhalb einer Frist von sechs Wochen kommentiert werden. Danach wird der wissenschaftliche Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) der ECHA das Dossier der deutschen Behörden und die eingegangenen Kommentare diskutieren. Innerhalb von 18 Monaten wird die Stellungnahme des RAC dann an die EU-Kommission übergeben, die einen entsprechenden Verordnungsentwurf zur Anpassung der CLP-Verordnung (Verordnung zur Anpassung an den technischen Fortschritt, ATP) erstellt.
https://echa.europa.eu/harmonised-classification-and-labelling-consultation