Bereits im Dezember 2021 legte der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) sein Arbeitsprogramm für 2022 vor. Im bisherigen Jahresverlauf 2022 gab es dann die ersten, umfassenden, Reformen.
Der Anspruch des ASTA war es damals, das Thema Arbeitsstätten grundlegend anzugehen. Folgerichtig sah die Dezember-2021-Guideline tatsächlich jeden Bereich als betroffen an. Nur drei Themenfelder sollten nach den ersten Nachbesserungen unberührt bleiben: Gefährdungsbeurteilung (Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) V.3), Lüftung (ASR A3.6) und Lärm (ASR 3.7).
Gitterroste oder Laufbühnen, wie sie in Galvaniken üblich sind, müssen Mitarbeiter vor Absturz sichern (A2.1)
Arbeitsschutzrichtlinien gibt es schon länger, eine erste Reform stammt sogar schon aus dem Jahr 2007. Da wundert es Fachleute, dass einige Themenbereiche noch gar nicht angegangen wurden. Zum Beispiel befinden sich die Projekte Bildschirmarbeitsplatz (ASR A6) oder Arbeitsplätze im Freien (ASR A5.1) noch immer im Planungsstadium.
Der ASTA beschließt ein Arbeitsprogramm
Deshalb ist auch noch immer unklar, ob die gerade angesprochenen Bildschirmarbeitsplätze überhaupt bewertet werden. Denn sowohl die Wirtschaft als auch die Bundesregierung fordern, dass die seit der Coronakrise stetig zunehmenden Homeoffice-Arbeitsplätze aus dem Arbeitsstättenrecht herausgenommen werden sollen.
Ganz aufgehoben werden soll hingegen eine der ältesten ASRen, die A3.4-7 Sicherheitsbeleuchtung. Diese stammt aus dem Mai 2009 (damals noch A3.4-4). Wobei jedoch unklar ist, ob dieses Themenfeld nicht einem anderen Thema zugegliedert werden wird.
Bildschirmarbeitsplätze unterliegen noch keiner ASR. Die Politik will Homeofficeplätze aus dem Arbeitsstättenrecht ausnehmen
Gesellschaftlich immer wichtiger wird die Integration von Behinderten ins Berufsleben und damit einher geht beispielsweise die Barrierefreiheit von Fußböden (ASR V3a2 in Verbindung mit ASR A1.5/1.2. Auch bei den Sanitärräumen gibt es in dieser Hinsicht Handlungsbedarf (ASR V3a.2 bzw. ASR A4.1). Diese Themen sollten, so sah es der im Dezember 2021 gefasste Plan vor, im laufenden Jahr 2022 zusammen bearbeitet, um dann als Gesamtpaket umgesetzt zu werden. Tabelle 1 zeigt die Themen, die gerade bearbeitet werden bzw. die als nächstes anstehen.
ASRen (Kurzbegriffe) |
Guideline 12/2021 |
Aktuelle Zielsetzung |
Barrierefreiheit V3a.2 |
Aktualisierung und Ergänzung der Anforderungen an die Barrierefreiheit |
ASR-Änderung |
Raumabmessungen A1.2 |
ASR-Änderung |
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Kennzeichnung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes A1.3 |
ASR-Änderung |
|
Fußböden A1.5/1,2 |
Komplette Neufassung inkl. Vortext und Titel |
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Fenster A1.6 |
ASR-Änderung |
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Türen und Tore A1.7 |
ASR-Änderung |
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Verkehrswege A1.8 |
ASR-Änderung |
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Absturzschutz A2.1 |
ASR-Änderung |
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Brandschutz A2.2 |
Änderung der Zeitintervalle zwischen den Brandschutzübungen für Brandschutzhelfer |
ASR-Änderung |
Fluchtwege A2.3 |
Neufassung d. ASR |
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Beleuchtung |
ASR-Änderung |
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Sicherheitsbeleuchtung A3.4-7 |
Aufhebung |
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Raumtemperatur A3.5 |
Ventilatoren bei Sommerhitze, Verdunstungskühlung |
ASR-Anpassung |
Pausen- und Bereitschaftsräume |
Regelungen zur Barrierefreiheit |
ASR-Änderung |
Erste-Hilfe-Räume A4.3 |
Anpassung der ASR zu Verbandskästen nach aktualisierter DIN 13157 |
ASR-Änderung |
Unterkünfte A4.4 |
Änderung der Anforderungen an Unterkünfte für Beschäftige außerhalb des Betriebsgeländes |
ASR-Änderung |
Arbeitsplätze in halboffenen Arbeitsstätten oder im Freien A5.1 (neu) |
Erarbeitung einer neuen ASR |
ASR neu |
Bildschirmarbeitsplätze A6 (neu) |
Erarbeitung einer neuen ASR |
ASR neu |
Nun ist die Bekanntgabe eines Arbeitsprogramms eine Sache, die tatsächliche Umsetzung jedoch eine andere. Ohnehin haben Experten–und erst recht die Betroffenen, d. h. Die Anwender der Arbeitsstättenregelungen– schon lange kritisiert, dass der ASTA sich in manchen Punkten sehr viel, zu viel, Zeit ließe. Konkret hat man beispielsweise für das Thema Brandschutz (ASR A2.2) mehr als fünf Jahre gebraucht, um es in das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) zu heben. Oder denke man an das schon 2017 festgelegte Thema Bildschirmarbeitsplätze, das bis heute einer konkreten Regelung mangelt.
Der ASTA handelt
Aber Ende März dieses Jahres überraschte der ASTA dann doch, als im GMBl die Totalrevision von 18 Arbeitsstättenrichtlinien veröffentlicht wurde (GMBl 9-11(2022)198 ff). Dem Arbeitsplan aus dem Dezember folgte also sehr schnell eine erste Umsetzung.
Wie angekündigt ist jetzt beispielsweise die ASR3.4-7, Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme, vollständig gestrichen. Diese ASR war eine der ersten, die im Jahr 2009, also vor jetzt 13 Jahren reformiert wurde. Auch die ASR Barrierefreiheit wurde gestrichen. Allerdings sind die darin enthaltenen Richtlinien nicht weggefallen, sie wurden in Teilen nur anderen Bereichen zugeordnet. Beispielsweise in die Teile Fußböden, Sanitärräume oder Kantinen.
Allerdings hat der ASTA schon angekündigt, dass es gerade in den zuletzt genannten Teilbereichen weitere „Änderungen ohne Zeithorizont“ geben wird.
Die Integration von Behinderten wird immer wichtiger. Das bedeutet, dass z. B. Zugänge, Sanitär- und Sozialräume barrierefrei sein müssen
Wie bereits vorhergehend erwähnt, blieben die Sachbereiche Gefährdungsbeurteilung (V.3), Lüftung (A3.6) und Lärm (A3.7) unangetastet. An 16 verbleibenden Richtlinien wird noch gearbeitet. Tabelle 2 zeigt die in Arbeit befindlichen Veränderungen in den 16 Richtlinien.
ASR (Kurzbegriffe) |
Vorgesehene Änderungen |
Umfang der Fassung |
Raumabmessungen A1.2 |
3. Änderung |
Flucht und Rettungsplan wird gestrichen |
Sicherheitsbeleuchtung A1.3 |
Novelle |
Komplett neu |
Fußböden A1.5 |
Novelle |
Komplett neu |
Fenster und Oberlichter A1.6 |
5. Änderung |
Flucht und Rettungsplan wird gestrichen |
Türen und Tore A1.7 |
5. Änderung |
Flucht und Rettungsplan wird gestrichen |
Verkehrswege A1.8 |
Novelle |
Komplett neu |
Schutz vor Absturz A2.1 |
5. Änderung |
Änderung der Formulierung zu Stürzen am Arbeitsplatz und auf Verkehrswegen |
Brandschutzmaßnahmen A2.2 |
2. Änderung |
Flucht und Rettungsplan wird gestrichen |
Fluchtwege und Notausgänge A2.3 |
Novelle |
Bestimmungen aus anderen ASRen werden hier aufgenommen |
BeleuchtungA3.4 |
3. Änderung |
Bestimmungen aus anderen ASRen werden hier aufgenommen |
Raumtemperatur A3.5 |
6. Änderung |
Obergrenze bei 26 °C festschreiben, Änderungen bei Durchschnittstemperaturen |
Sanitärräume A4.1 |
2. Änderungen |
Nur formelle Anpassungen |
Pausenräume A4.2 |
5. Änderung |
Bestimmungen zu Flucht- und Rettungswegen werden integriert |
Erste-Hilfe-Räume A4.3 |
6. Änderung |
s. Pausenräume |
Unterkünfte A4.4 |
3. Änderung |
s. Sanitärräume |
Straßenbaustellen A5.2 |
1. Änderung |
Formale Anpassungen und Streichungen |
wird fortgesetzt