Förderrichtlinie für Dekarbonisierung des Mittelstands

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Das Bundeministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die neue Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ veröffentlicht. Mit der neuen Förderung wird zukünftig vor allem der industrielle Mittelstand bei der Dekarbonisierung unterstützt. Für das Förderprogramm stehen nach derzeitiger Planung für die gesamte Programmlaufzeit circa 3,3 Mrd. Euro zur Verfügung. Der erste Förderaufruf soll voraussichtlich im September 2024 starten. Unternehmen haben dann drei Monate Zeit, ihre Projekte einzureichen.

Das Förderprogramm soll bis 2030 laufen, es soll jährliche Förderwettbewerbe geben. Die Finanzierung erfolgt aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) ergänzt als Nachfolger des Programms Dekarbonisierung in der Industrie (DDI) das Förderangebot des BMWK und ermöglicht branchen- und technologieoffen gerade auch innovativen kleineren und mittelgroßen Transformationsprojekten die Umsetzung. So kann beispielsweise die Umstellung auf Strom dort sinnvoll sein, wo heute noch fossile Brennstoffe in Prozessen genutzt werden, die hohe Temperaturen erfordern. Unter der BIK stehen zwei Fördermodule zur Verfügung: Förderung von Dekarbonisierungsprojekten (Modul 1) und Förderung von CCU und CCS (Modul 2).

 

  • Ausgabe: Oktober
  • Jahr: 2024
  • Autoren: Redaktion
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