Steueranreize für E-Autos in Unternehmen

Die Förderung von Elektroautos ist künftig wieder möglich, beschränkt sich aber auf Unternehmen, die ihren Mitarbeitern E-Autos als Dienstwagen zur Verfügung stellen (Foto: stock.adobe.com/Yuri Bizgaimer)
  • Titelbild: Die Förderung von Elektroautos ist künftig wieder möglich, beschränkt sich aber auf Unternehmen, die ihren Mitarbeitern E-Autos als Dienstwagen zur Verfügung stellen (Foto: stock.adobe.com/Yuri Bizgaimer)

Der Weg für den Wachstumsbooster der Bundesregierung ist frei. Nach der Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm am 26. Juni 2025 im Bundestag stimmte am 11. Juli 2025 auch der Bundesrat zu.

Das beschlossene Reformpaket sieht wesentliche steuerliche Maßnahmen vor. Es soll die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands stärken und durch bessere Rahmenbedingungen starke Anreize setzen und Planungssicherheit für Standort- und Investitionsentscheidungen schaffen.

Der sogenannte Investitionsbooster für E-Mobilität in Unternehmen sieht Folgendes vor:

  • Degressive Abschreibung für nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschaffte betriebliche Elektrofahrzeuge
  • Abschreibungssatz von 75 % im Jahr der Anschaffung
  • Abschreibungszeitraum von 6 Jahren
  • Bei der Dienstwagenbesteuerung wird die Brutto­listenpreisgrenze für Elektrofahrzeuge von 70.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben

 

  • Ausgabe: August
  • Jahr: 2025
  • Autoren: Dr. Claudia Bäßler
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