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Dienstag, 25 Juli 2023 16:25

Plädoyer für Nacharbeit und Reparatur

von
Geschätzte Lesezeit: 2 - 3 Minuten
Händische Leiterplattenreparatur Händische Leiterplattenreparatur Bild: AdobeStock

Viele Argumente sprechen dafür, nichtkonforme bzw. defekte Produkte durch Nacharbeit oder Reparatur in ihren Sollzustand zu setzen anstelle diese zu verschrotten. Vieles wird bereits praktiziert, aber es gibt noch etliche Bereiche, wo ein Umdenken angesagt ist.

Bei der Produktion, Lagerung, Transport und der Integration in Systeme kann es vorkommen, dass Produkte nicht so behandelt werden, wie vorgesehen, so dass sie nicht mehr in allen Merkmalen konform sind. Und bei Prüfungen während der Produktion wird manchmal festgestellt, dass ein Merkmal einen Wert aufweist, der außerhalb der vorgegebenen Toleranz ist. Wenn in diesen Fällen abgeklärt werden kann, was die Ursache ist und die Nichtkonformität durch Nacharbeit oder Reparatur ohne Beeinträchtigung der Zuverlässigkeit beseitigt werden kann, sollte dies in Erwägung gezogen werden. Vom Wert des Produkts und vom Nacharbeits- bzw. Reparaturaufwand ist dann abhängig, ob dies auch ökonomisch sinnvoll ist. Über die ökologische Sinnhaftigkeit wurde bislang nur wenig nachgedacht.

Bei hochwertigen Produkten – auch bei höchst anspruchsvollen wie in der Raumfahrttechnik – sind Nacharbeit und Reparatur in der Regel Usus, noch nicht aber bei ‚billigen' Massenprodukten. Gleiches gilt für die Instandhaltung, denn diese existiert bei den ‚billigen' Massenprodukten nicht.

Wie Nacharbeit und Reparatur bei Elektronikbaugruppen fachgerecht ausgeführt werden, ist in Standards dargelegt, wie z. B. in der Norm DIN EN 61192-5 ‚Anforderungen an die Ausführungsqualität von Lötbaugruppen Teil 5: Nacharbeit, Änderungen und Reparatur von gelöteten elektronischen Baugruppen', im ZVEI-Leitfaden ‚Rework elektronischer Baugruppen und in den IPC-Richtlinien IPC-7711 ‚Rework of Electronic Assemblies' und IPC-7721 ‚Repair and Modification of Printed Boards and Electronic Assemblies'.

Nachhaltigkeit auch bei Massenprodukten

So weit so gut. Aber wir leben inzwischen in einer durch Energie- und Ressourcenknappheit geprägten und vom Klimawandel bedrohten Welt. Nachhaltigkeit ist deshalb generell und insbesondere auch bei Massenprodukten angesagt. Schließlich ist sie teilweise bereits seit Jahren gesetzlich gefordert.

Beispielsweise gibt es in Deutschland schon seit vielen Jahren das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Dieses fordert im Hinblick auf Abfälle folgende Rangfolge:

  1. Vermeidung
  2. Vorbereitung zur Wiederverwendung
  3. Recycling
  4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung
  5. Beseitigung.

Es gilt also Abfälle möglichst zu vermeiden und ansonsten die Wiederverwendung vorzubereiten. Dies gilt auch für Elektronikprodukte bzw. für den Elektronikschrott, da dieser unter keine Ausnahme im Geltungsbereich fällt. Im Hinblick auf die Nachhaltigkeit sind derzeit auf europäischer Ebene weitere regulatorische Forderungen in Arbeit. Darunter ist eine Modifikation der Öko-Design-Richtlinie, mit der eine (leichtere) Reparaturfähigkeit der Produkte erreicht werden soll. U. a. soll damit auch bei Mobiltelefonen ein Akkutausch ermöglicht werden.

Kein Rework bei der Automobiltechnik

Aber noch tut sich nicht überall etwas. Nach wie vor wird im Bereich Automobiltechnik insbesondere von den OEM gefordert, dass in der Produktionslinie entdeckte nichtkonforme Produkte möglichst automatisch ausgeschleust und sofort vernichtet werden. Und das auch, obwohl die Produkte ohne Beeinträchtigung der Zuverlässigkeit nachgearbeitet bzw. repariert werden könnten. Ob und wie dies mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz vereinbar ist, können nur Juristen entscheiden.

Sicher ist jedenfalls, dass hier ein Umdenken erforderlich ist und generell Nacharbeit und Reparaturen in weiteren Bereichen zur Anwendung kommen müssen, um Ressourcen zu schonen.

Weitere Informationen

  • Ausgabe: 7
  • Jahr: 2023
  • Autoren: Gustl Keller

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