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Mittwoch, 14 Juni 2023 09:59
Einem Wohnungseigentümer steht kein Anspruch auf Zustimmung der Eigentümergemeinschaft zur Errichtung eines Balkonkraftwerks zu. Dabei kommt es nicht darauf an, ob durch die bauliche Maßnahme der optische Gesamteindruck beeinträchtigt wird. Dies hat das Amtsgericht Konstanz (9.2.2023/4 C 425/22 - ) entschieden.
Rubrik:
Umwelttechnik
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