Das Bundeskabinett hat die Eckpunkte für eine Carbon Management-Strategie (CMS) und einen darauf basierenden Gesetzentwurf zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes beschlossen. Demnach sollen die Anwendung von CCS und CCU sowie der Transport und die Offshore-Speicherung von CO2 ermöglicht werden. Meeresschutzgebiete werden von der CO2-Speicherung ausgeschlossen. Der strategische Fokus für den Einsatz von CCS liegt auf schwer oder nicht vermeidbaren Emissionen. CCS (Carbon Capture and Storage) steht für die Abscheidung und Speicherung von CO2, CCU (Carbon Capture and Usage) für die Abscheidung und Nutzung von CO2.
Mit dem Gesetzentwurf für eine Novelle des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG) will die Bundesregierung vor allem einen klaren Rechtsrahmen für den Aufbau einer CO2-Pipelineinfrastruktur schaffen und die Offshore-Speicherung von CO2 ermöglichen. Der Gesetzentwurf wird jetzt dem Bundestag und Bundesrat zugeleitet und dann im parlamentarischen Verfahren beraten. Die dauerhafte Speicherung von CO2 im geologischen Untergrund auf dem Gebiet des deutschen Festlands (onshore) wird durch das Bundesgesetz weiterhin nicht ermöglicht. Jedoch wird in Ergänzung zum Entwurf von Ende Februar 2024 aufgrund der Rückmeldung von der Länderseite im KSpG eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die ein Opt-in einzelner Bundesländer zur dauerhaften Speicherung von CO2 im geologischen Untergrund auf dem Gebiet des deutschen Festlands (Onshore-Speicherung) auf deren jeweiligem Landesgebiet ermöglicht, sofern die Länder das durch Landesrecht entsprechend beschließen.