Vorschlag zur Reform der Netzentgelte

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Rund 50 Prozent des deutschen Industriestrombedarfs werden von Unternehmen unter der sogenannten Bandlastregelung bezogen: Diese Vorschrift, festgeschrieben in der Stromnetzentgeltverordnung für industrielle Großverbraucher (§ 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV), zwingt Unternehmen quasi zu einem gleichmäßigen Strombezug über das gesamte Jahr. Weil dadurch die Stromsystemkosten steigen und ein flexibler Verbrauch erschwert wird, will die Bundesnetzagentur die Regulierung nun reformieren.

Ein neues Impulspapier von Agora Energiewende und Agora Industrie schlägt eine Regelung vor, die Hürden für einen flexibleren Verbrauch beseitigt und Netzentgeltermäßigungen an den Systemnutzen knüpft.

Konkret fallen etwa 400 Unternehmen mit einem Strombezug von insgesamt rund 90 Terawattstunden pro Jahr unter die Bandlastregelung. Diese sieht ab einem gleichmäßigen Strombezug von 7.000 Stunden pro Jahr erhebliche Reduktionen bei den Netzentgelten vor. Das kann für einzelne Unternehmen zwar vorteilhaft sein, es belastet jedoch das Stromsystem als Ganzes und verursacht zusätzliche Kosten. Das Agora-Papier schlägt vor, die derzeitigen Vorteile für Großverbraucher schrittweise an eine flexiblere Abnahme zu koppeln.

Zusätzlich sollten über eine Reform von § 17 Abs. 2 StromNEV die Arbeitspreise gegenüber den starren Leistungs­preisen gestärkt werden. Dieser Ansatz mindert für Unternehmen das Risiko, dass sie deutlich höhere Netzentgelte zahlen müssen, weil sie in Zeiten günstig verfügbaren Stroms ihre Last erhöhen.

 

 



  • Ausgabe: Februar
  • Jahr: 2025
  • Autoren: Redaktion
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