Firmen müssen Abwärme melden

Firmen müssen Abwärme melden

Mit konkreten Maßnahmen soll der Energieverbrauch gesenkt werden. Eine dieser Maßnahmen: Unternehmen müssen nicht nur Energie­audits durchführen, Umsetzungspläne erstellen und Energie- bzw. Umweltmanagementsysteme einrichten, sondern auch ihre Abwärmepotenziale melden. Meldepflicht besteht bei einem jährlichen Energie­verbrauch von mehr als 2,5 GWh über die Plattform für Abwärme. Ziel ist es, die Energieeffizienz u. a. durch die stärkere Nutzung von Abwärme zu steigern. Abwärme „ist grundsätzlich der Teil der Wärme, der als ungewolltes Nebenprodukt in einem Prozess oder einer Anlage entsteht, dessen Zielsetzung die Erzeugung eines Produktes, die Erbringung einer Dienstleistung oder die Umwandlung von Energie ist.“ Unterschieden wird zwischen geführter und diffuser Abwärmequelle: Die Abwärme ist entweder technisch kanalisiert und wird abgegrenzt transportiert bzw. geleitet, z. B. durch Kühlwasser, über einen Schornstein oder eine raumlufttechnische Anlage. Oder die Energie wird direkt freigesetzt, z. B. als Abwärme eines Ofens, die durch Strahlung an die Hallenluft abgegeben und dann durch Fenster, Türen oder Luftschleusen nach draußen gelangt. Grundsätzlich soll anfallende Abwärme bereits innerhalb des Unternehmens vermieden oder wiederverwendet werden. In einer kommenden Ausgabe der „Galvanotechnik“ wird mehr zu erfahren sein.

  • Ausgabe: August
  • Jahr: 2024
  • Autoren: Redaktion
Image

Eugen G. Leuze Verlag GmbH & Co. KG
Karlstraße 4
88348 Bad Saulgau

Tel.: 07581 4801-0
Fax: 07581 4801-10
E-Mail: info@leuze-verlag.de

 

Melden Sie sich jetzt an unserem Newsletter an: