Klimaneutralität: Verständnis und Berechnung von Carbon Footprints

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  • Titelbild: Footprint - Pixabay.com/bluebudgie

DGO-BG Sachsen

Die Bezirksgruppenleiterin Sachsens, Marion Regal, begrüßte am 27.6.2024 als Referentin Dr. Theresa Knobloch zum Thema „Carbon Footprint“ in Chemnitz. Knobloch ist Chemikerin und seit 5 Jahren im Forschungs- und Entwicklungslabor mit Fokus auf organische Verbindungen bei der Dr.-Ing. Max Schlötter GmbH & Co. KG tätig. Mit zunehmender Intensität ist sie seit drei Jahren im Unternehmen für die Themen Nachhaltigkeit und Klimaschutz verantwortlich. Eine Aufgabe, die aus vielerlei Gründen notwendig ist, wie steigende Kundenanfragen und nicht zuletzt die EU-Richtlinien wie die CSRD (engl. Corporate Sustainability Reporting Directive) belegen. Grob gesagt, betrifft die CSRD-Berichtspflicht große Unternehmen, kapitalmarkt­orientierte kleine und mittlere Unternehmen und umsatzstarke Unternehmen (>40 Mio Euro). Dies sind Kriterien, die auf die Dr.-Ing. Max Schlötter GmbH & Co. KG zutreffen. Entsprechend gibt es für das Unternehmen eine Berichtspflicht für zurückliegende Jahre. Kleinstunternehmen sind aktuell vom Anwendungsbereich ausgenommen.

Eine Hauptaufgabe von Knobloch in den vergangenen Jahren war die Bestimmung des CO2-Abdrucks (carbon footprint) in seiner Gesamtheit von Unternehmen, vom Produkt bis hin zum Prozess. Am Ende des Prozesses steht eine Bilanzierung ausgedrückt in CO2-Emissionen, die mit Hilfe der nachfolgenden Reduktionspotentiale und dem CO2-Kompensationsbedarf bestimmt werden kann.

Die Referentin erklärte Begrifflichkeiten wie „carbon neutral“, PCF (Product Carbon Footprint), CCF (Corporate Carbon Footprint) und die Prozesse zur Ermittlung des CO2-Abdruckes. Für diese Prozesse müssen Organisationsgrenzen definiert werden und im Falle eines Unternehmens bietet sich als Grundlage die Finanzbuchhaltung (u. a. Standort, Betriebs- und Energiekosten) an. Unterteilt wird in drei Geltungsbereiche (Scope 1-3): die direkten (u. a. Fuhrpark, Brennstoffe, Klimaanlage), die indirekten (u .a. Fernwärme, Elektrizität, Dampf) und die vor- und nachgelagerten Emissionen (u. a. Rohstoffe, Pendelverkehr Arbeitnehmer, Transport).

Hierbei sind Grenzen gesetzt, die zwangsläufig die Genauigkeit des berechneten CO2-Abdruckes beeinflussen. Zu diesen Grenzen gehören u. a., in welcher Detailliertheit Prozesse betrachtet oder ob nachgelagerte Emissionen durch das Unternehmen überhaupt erfasst werden können. Bis auf die Transporte zum Kunden konnte Letzteres von der Dr.-Ing. Max Schlötter GmbH & Co. KG nicht bewertet werden. Bzgl. der Detailgrenzen ist es sinnvoll, sich auf die höchsten Kostenpunkte (also das höchste Emissionspotential) im Unternehmen zu fokussieren. Für die Dr.-Ing. Max Schlötter GmbH & Co. KG als Chemielieferant für Oberflächentechnikbetriebe ist ein hoher Anteil in den Rohstoffen sowie im Transport verortet. Um abseits der größten Positionen belastbare Berechnungsgrundlagen zu generieren, hat das Unternehmen exemplarisch interne Betriebsvorgänge bis zu ­einem vertretbaren Detailgrad (u. a. Staplerbetrieb, Pumpen- und Mischbetrieb, Behälter, Abwasser) erfasst. Da ­viele Prozesse im Betrieb ähnlich verlaufen, wurden diese ­Werte auf die Vielzahl an Vorgängen im Unternehmen hochgerechnet. Für die Berechnung der CO2-Emissionen wurde eine am Markt etablierte Software verwendet.

Die Referentin gab mit ihren Ausführungen interessante Einblicke in die Komplexität dieses Themas. Der Zentralverband Oberflächentechnik e. V. (ZVO) sowie die Deutsche Gesellschaft für Galvano- und Oberflächentechnik e. V. (DGO) bieten seit diesem Jahr das Tool FRED unter www.fred-footprint.de für die Betriebe der Oberflächentechnik zur Berechnung des CO2-Abdrucks an.

  • Ausgabe: August
  • Jahr: 2024
  • Autoren: Mathias Weiser, Marion Regal
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