Auf einen Blick: Der Green Deal

Gesamtbudget zur Umsetzung des europäischen Green Deal. Grün abgesetzt die Mittel alleine für den Klimaschutz (Grafik: Appenzeller/Hecher/Sack, Lizenz: CC BY 4.0)
  • Titelbild: Gesamtbudget zur Umsetzung des europäischen Green Deal. Grün abgesetzt die Mittel alleine für den Klimaschutz (Grafik: Appenzeller/Hecher/Sack, Lizenz: CC BY 4.0)

Der European Green Deal, auch europäischer Grüner Deal, ist ein von der Europäischen Kommission unter Ursula von der Leyen am 11. Dezember 2019 vorgestelltes Konzept mit dem Ziel, bis 2050 in der Europäischen Union die Netto-Emissionen von Treibhausgasen auf null zu reduzieren und somit als erster Kontinent klimaneutral zu werden. Der European Green Deal ist eine der sechs Prioritäten der Kommission von der Leyen I. Der Green Deal soll zentraler Bestandteil der Klimapolitik der Europäischen Union werden.

Der European Green Deal umfasst eine Reihe von Maßnahmen in den Bereichen Finanzmarktregulierung (sustainable finance), Energieversorgung, Verkehr, Handel, Industrie sowie Land- und Forstwirtschaft. So soll das bisherige Ziel, die CO2-Emissionen der Europäischen Union im Vergleich zu 1990 bis 2030 um 40 Prozent zu reduzieren, auf eine Reduktion um 50 bis 55 Prozent verschärft werden. Hierzu sollten die EU-Mitgliedsstaaten bis 2023 ihre Klimapläne entsprechend anpassen. Ein entsprechendes Gesetz (Europäisches Klimagesetz) stellte die EU-Kommission am 4. März 2020 vor. Weiterhin sollen besonders betroffene Länder mit insgesamt 100 Milliarden Euro bei der Umstellung auf eine emissionsfreie Wirtschaft unterstützt werden. Auch der zweite Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft wurde im März 2020 präsentiert.

Am 17. September 2020 verschärfte die EU-Kommission das zunächst vorgesehene Reduktionsziel auf 55 Prozent der Treibhausgasemissionen von 1990. Das Europäische Parlament forderte am 6. Oktober 2020 eine weitere Verschärfung auf 60 Prozent Reduktion bis 2030 sowie die Schaffung eines unabhängigen, interdisziplinär zusammengesetzten Wissenschaftlichen Beirats für den Klimawandel. Am 21. April 2021 einigten sich das Europäische Parlament und der Rat der EU vorläufig über das europäische Klimaschutzgesetz. Mit der Zustimmung durch den Rat am 28. Juni 2021 wurde das Annahmeverfahren abgeschlossen. Verordnung (EU) 2021/1119 trat am 29. Juli 2021 in Kraft. Einzelne relevante Punkte sind:

Green Recovery
Als Green Recovery werden Maßnahmen und Investitionen zur Stützung der Wirtschaft bezeichnet, wobei die Gestaltung eines Strukturwandels hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft berücksichtigt werden soll.

Just Transition Fund
Der Just Transition Fund (JTF) ist ein auf Grundlage des Artikels 175 AEUV geschaffenes Werkzeug, um gerechten regionalen Strukturwandel zur Klimaneutralität bis 2050 zu unterstützen. Ziel sind solche Regionen, die eine besondere Abhängigkeit von der Förderung oder Nutzung fossiler Primärenergieträger haben oder in hohem Maße Treibhausgase in industriellen Prozessen ausstoßen.

REPowerEU
Im Mai 2022 legte die EU-Kommission den REPowerEU-Plan vor, mit dem auf Störungen der globalen Energiemärkte reagiert werden sollte.

Green Deal Industrial Plan
Maßnahmen der EU, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie (gegenüber Amerika und China) zu erhalten.

  • Ausgabe: Mai
  • Jahr: 2025
  • Autoren: Heinz Käsinger
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